Infos

Visafragen Deutschland

Einreise nach Deutschland: Was russische Staatsangehörige wissen müssen
Am 6. November 2025 hat die EU-Kommission einen Durchführungsbeschluss zum Schengener Grenzkodex erlassen, der die Visavergabe an russische Staatsangehörige reglementiert. Das neue Dokument geht inhaltlich auf die EU-Leitlinien zurück, die schon seit 2022 gelten und von deutschen Auslandsvertretungen in Russland umgesetzt werden. Somit bedeutet das neue Regelwerk keine weitere Verschärfung für russische Staatsangehörige. Folgende Neuerungen müssen allerdings beachtet werden.

WICHTIG: Ab dem 1. Januar 2026 benötigen russische Staatsangehörige einen biometrischen Reisepass für eine Einreise nach Deutschland. Sie können Ihren nicht-biometrischen (fünfjährigen) russischen Auslandspass nur dann weiterhin nutzen, wenn Ihr Visum für Deutschland bzw. den Schengenraum vor dem 1. Januar 2026 erteilt wurde und weiterhin gültig ist.

Bei der Einreise in die EU müssen ausländische Staatsangehörige aktuell Fingerabdrücke sowie Fotos an den Flughäfen abgeben. Hierbei handelt es sich um ein neues System, das die EU schrittweise umsetzt.
Kontakt
Aia Lobanowa
Verwaltungsleiterin
Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer
+7 (495) 2344950 - 2279
lobanowa@kammer.ru
Am 6. November 2025 hat die EU-Kommission einen Durchführungsbeschluss zum Schengener Grenzkodex erlassen, der die Visavergabe an russische Staatsangehörige reglementiert. Das neue Dokument geht inhaltlich auf die EU-Leitlinien zurück, die schon seit 2022 gelten und von deutschen Auslandsvertretungen in Russland umgesetzt werden. Somit bedeutet das neue Regelwerk keine weitere Verschärfung für russische Staatsangehörige. Folgende Neuerungen müssen allerdings beachtet werden.
WICHTIG: Ab dem 1. Januar 2026 benötigen russische Staatsangehörige einen biometrischen Reisepass für eine Einreise nach Deutschland. Sie können Ihren nicht-biometrischen (fünfjährigen) russischen Auslandspass nur dann weiterhin nutzen, wenn Ihr Visum für Deutschland bzw. den Schengenraum vor dem 1. Januar 2026 erteilt wurde und weiterhin gültig ist.
Bei der Einreise in die EU müssen ausländische Staatsangehörige aktuell Fingerabdrücke sowie Fotos an den Flughäfen abgeben. Hierbei handelt es sich um ein neues System, das die EU schrittweise umsetzt.

1. Schengen-Visa

Laut dem neuen EU-Rechtsakt dürfen Auslandsvertretungen der Schengen-Mitgliedsstaaten in Russland Schengen-Visa grundsätzlich nur noch für eine Einreise erteilen. Dies gilt sowohl für touristische Visa als auch für Geschäftsvisa. Sie können Ihren Antrag auf ein Schengen-Visum frühestens sechs Monate vor Reiseantritt stellen.

WICHTIG: Visa für mehrfache Einreisen und mit längerer Gültigkeit (Multivisa) werden laut dem EU-Rechtsakt nur noch an enge Familienangehörige von Personen mit Wohnsitz in der EU und Transportpersonal (Seeleute, Lkw- und Busfahrer, Zugbegleiter) erteilt. Unter den Begriff der engen Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder) fallen sowohl Familienangehörige von legal im Schengenraum wohnhaften russischen Staatsangehörigen als auch von EU-Bürgern.

Ein solches Besuchsvisum kann mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu einem Jahr erteilt werden. Dafür muss aber die sogenannte Kaskadenregel eingehalten werden. Konkret bedeutet das, dass der Antragsteller innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor Antragstellung drei kürzere Schengenvisa erhalten und diese auch vorschriftsmäßig genutzt haben muss. Falls eines der Visa erteilt, aber für die Einreise in den Schengenraum nicht genutzt wurde, gilt die Kaskadenregel als nicht eingehalten.

1.1. Geschäftsvisum

Seit 2022 können russische Staatsangehörige, die eine Geschäftsreise nach Deutschland bzw. in den Schengenraum planen, keine Multivisa mehr beantragen. Ein Visum wird in der Regel für die Dauer der geplanten Reise ausgestellt und ermöglicht nur eine einmalige Einreise. Ausnahmen gibt es nur für Transportpersonal (Seeleute, Lkw- und Busfahrer, Zugbegleiter).

HINWEIS: Wenn es in Ihrem Fall besondere Umstände gibt, die aus Ihrer Sicht die Bearbeitungszeit oder auch die endgültige Entscheidung über ihren Visumantrag beeinflussen können, schildern Sie diese in einer E-Mail an VisaMetric (info.moscow@visametric.com) möglichst genau.

1.2. Tourismus

Bei Visa für touristische Reisezwecke gilt ebenfalls die allgemeine Regel, dass aktuell nur Einzelvisa für die Dauer der geplanten Reise an russische Staatsangehörige erteilt werden.

1.3. Besuchsvisum (Familienbesuch)

Wenn Sie eine Reise zu Ihren engen Familienangehörigen (Ehepartner, Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel) im Schengenraum planen, können Sie ein Besuchsvisum beantragen.

WICHTIG: Bei engen Verwandten, die als Referenzpersonen für die Beantragung eines Besuchsvisums angegeben werden, kann es sich sowohl um legal im Schengenraum wohnhafte russische Staatsangehörige als auch um EU-Bürger handeln.

HINWEIS: Im Gegensatz zu Geschäfts- oder touristischen Visa kann ein Besuchsvisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr und für mehrere Einreisen erteilt werden. Die Grundvoraussetzung dafür ist die sogenannte Kaskadenregel. Konkret bedeutet das, dass der Antragsteller innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung drei kürzere Schengenvisa erhalten und diese vorschriftsmäßig genutzt hat. Falls eines der Visa erhalten, für die Einreise in den Schengenraum aber nicht genutzt wurde, gilt die Kaskadenregel als nicht eingehalten.

2. Nationales D-Visum

Für einen langfristigen Aufenthalt/Daueraufenthalt (mehr als 90 Tage) in Deutschland muss ein nationales Visum beantragt werden. Nationale D-Visa werden in der Regel für Reisezwecke wie Studium, Praktikum, Berufsausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug usw. erteilt. Die komplette Liste der Reisezwecke finden Sie hier.
Merkblätter von VisaMetric zu den unterschiedlichen Reisezwecken, die ein nationales D-Visum benötigen, finden Sie hier.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wenn Sie weitere Fragen oder Kommentare dazu haben, wenden Sie sich gerne an Aia Lobanowa, Verwaltungsleiterin in der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer: lobanowa@kammer.ru.
Kontakt
Aia Lobanowa
Verwaltungsleiterin
Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer
+7 (495) 2344950 - 2279
lobanowa@kammer.ru
 Mit der Kammer am Puls der Zeit
Mit der Kammer am Puls der Zeit
Copyright © 2023 - 2025
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer
Datenschutzrichtlinie