Die vollständige Liste der erforderlichen Dokumente mit wichtigen Hinweisen finden Sie in diesem
Merkblatt von VisaMetrics.
1.
Gedrucktes Visumantragsformular (Original) 2.
Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten 3.
Reisepass (Original und Fotokopie) WICHTIG: Das Ausstellungsdatum des Reisepasses darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Er muss zudem mindestens 90 Tage nach dem geplanten Rückreisedatum gültig sein. Wenn Sie zuvor bei der Beantragung eines Schengen-Visums Ihre Fingerabdrücke eingereicht haben, müssen Sie eine Kopie dieses Visums beilegen.
4.
Biometrisches Foto: zwei aktuelle Farbfotos 35mm x 45mm, nicht älter als sechs Monate
5. Eine in der EU abgeschlossene
Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro.
WICHTIG: In Russland ausgestellte Reisekrankenversicherungen werden nicht anerkannt.
6.
Inlandspass (Original und Kopie von allen Seiten mit persönlichen Daten und Notizen sowie die Seiten 13-19)
7.
Einladung des Gastgebers (Original und Kopie)
Sofern Finanzierung nicht gemäß Ziffer 10 nachgewiesen werden kann: amtliche Verpflichtungserklärung des Gastgebers nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz. Dieses Dokument ist sechs Monate gültig.
Sofern keine amtliche Verpflichtungserklärung eingereicht wird: unterzeichnetes und datiertes Einladungsschreiben des Gastgebers.
8.
Nachweis der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen der antragstellenden und der einladenden Person: Standesamtliche Urkunden (Geburts- oder Heiratsurkunden, ggfs. standesamtliche Familienbücher); Urkunden, die nur in einer Fremdsprache verfasst sind, müssen mit notariell beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
9.
Reisenachweise (grundsätzlich kommen nur Flugreisen in Betracht): Nachweise über vom Gastgeber bezahlte Hin- und Rückreisetickets. Wenn die Unterkunft nicht bei der einladenden Person erfolgt oder die einladende Person die Unterkunft in der Einladung nicht angibt: Bestätigung der bezahlten Unterkunft für die gesamte Aufenthaltsdauer im Schengenraum.
10.
Finanzierungsnachweise (sofern keine amtliche Verpflichtungserklärung vorgelegt wird): Um die Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln während des Aufenthalts auf dem Gebiet der Schengen-Mitgliedstaaten nachzuweisen, müssen Sie eine Bestätigung von einer nachweislich auch in EU-Mitgliedsstaaten tätigen Bank vorlegen.
WICHTIG: Diese Bestätigung muss auf den Namen des Antragstellers und von einer nachweislich in den EU-Mitgliedsstaaten tätigen Bank ausgestellt werden. Nachweise von russischen Banken werden grundsätzlich nicht mehr akzeptiert.
Der Antragsteller legt zusätzlich Kontoauszüge der letzten drei Monate vor.
11.
Nachweis zur Berufstätigkeit, Ausbildung oder zu sonstigen regelmäßigen Einkommensquellen 12.
Weitere mögliche Nachweise zur Rückkehrbereitschaft in die Russische Föderation - Nachweis von Immobilienbesitz und/oder vom Besitz eines oder mehrerer Fahrzeuge in Russland
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweis von nahen Angehörigen (Ehegatten, Kinder und Eltern), die in Russland leben (Ehe- oder Geburtsurkunde)
HINWEIS: Wenn es in Ihrem Fall besondere Umstände gibt, die aus Ihrer Sicht die Bearbeitungszeit oder auch die endgültige Entscheidung über ihren Visumantrag beeinflussen können, schildern Sie diese in einer E-Mail an VisaMetric (
info.moscow@visametric.com) möglichst genau. Außerdem können Sie VisaMetric unter +7 (495) 9908979 anrufen, Arbeitszeiten (Montag bis Freitag): 09:00 bis 16:00.